In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht. Nach Rücksprache mit dem RAD und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie ihm mit Verfügung vom 24. Juni 2022 ab dem 1. April 2021 eine halbe Invalidenrente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. August 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3-