1. 1.1. Der 1959 geborene, zuletzt als Betriebsmitarbeiter tätige Beschwerdeführer erlitt am 30. Juni 2007 in Italien einen Verkehrsunfall und zog sich dabei ein Polytrauma mit komplexen Mittelgesichtsfrakturen und einer Xiphoid- Fraktur zu. In der Folge erbrachte die Suva bis am 30. September 2012 Leistungen (Heilkosten und Taggeld). Am 28. März 2008 meldete sich der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die medizinische, persönliche und berufliche Situation des Beschwerdeführers ab. Mit Verfügung vom 24. April 2013 lehnte sie das Gesuch ab.