Entsprechende Ausführungen finden sich auch in den Stellungnahmen von Dr. med. C. nicht. Diesbezüglich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass medizinische Berichte zu den rechtsseitigen Kniebeschwerden in den Akten fast vollständig fehlen, insbesondere wurden auch die Akten der Helvetia nicht beigezogen. Damit lagen Dr. med. C. nicht sämtliche für die Beurteilung der Ursächlichkeit des Unfalls vom 15. Mai 2013 für die Hüft- und die rechtsseitigen Kniebeschwerden relevanten medizinischen Akten vor. - 11 -