Im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage, ob der Unfall vom 15. Mai 2013 ursächlich sei für die rechtsseitigen Kniebeschwerden und die Hüftbeschwerden, ist auch zu beachten, dass Dr. med. F., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin, in seiner Stellungnahme vom 8. April 2020 festhielt, es sei klar, "dass wenn es am Gegenknie und an anderen Teilen der Beine, des Beckens zu Problemen/Beschwerden kommt, dann das linke Knie mitbetroffen / überfordert / fehlbelastet sein kann, das Knie ist aber nicht ursächlich dafür verantwortlich, sondern es ist eine Folgezustand einer anderen Problematik. Was hier auch der Fall ist.