Welcher Art diese gewesen und unter welchen Umständen sie zustande gekommen sei, werde nirgends erwähnt, was unbefriedigend sei. Unter der Annahme, dass sich tatsächlich ein rotationelles Trauma relevanter Art ereignet habe, sei dieses wohl geeignet gewesen, die vormalige "Lötstelle" (Naht- und damit capsulo-meniscaler Narbenbereich, welcher durchaus als permanente Schwachstelle gelten könne, auch wenn die Ruptur durch die gesetzte Naht gut verheilt sei) wieder aufzubrechen. Somit sei der unfallkausale Vorzustand "wegleitend" für den erneuten Schaden (VB 69 S. 5).