3. 3.1. In medizinischer Hinsicht ergibt sich aus den Akten im Wesentlichen Folgendes: Der Beschwerdeführer zog sich beim Unfall vom 15. Mai 2013 eine Kniedistorsion links mit Ruptur des vorderen Kreuzbandes und des Meniskushinterhorns zu. Nach einer am 1. Juli 2013 durchgeführten Kreuzband- Rekonstruktion und medialen Meniskusnaht (vgl. Operationsbericht vom 1. Juli 2013 [VB 8]) wurde ihm ab dem 18. November 2013 wieder eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit bescheinigt (VB 12); Beschwerden bestanden keine mehr (vgl. VB 13, VB 14).