C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 31. März und 6. April 2022 im Wesentlichen davon aus, dass sie betreffend die Beschwerden am rechten Knie und an der Hüfte mangels deren Unfallkausalität nicht leistungspflichtig sei und dass bezüglich des linken Knies der medizinische Endzustand per 2. Januar 2022 erreicht gewesen sei und die diesbezüglichen vorübergehenden Leistungen dementsprechend auf diesen Zeitpunkt hin einzustellen seien. Die Arbeitsunfähigkeiten betreffend das linke Knie seien entsprechend den von Dr. med. C. angegebenen Zeiträumen ausgewiesen.