zuletzt besucht am 18. Dezember 2022), womit bereits zum Zeitpunkt der Rentenzusprache per 1. August 2009 (vgl. VB 134) feststand, dass der Beschwerdeführer auch ohne seinen Gesundheitsschaden nicht mehr dort erwerbstätig wäre. Somit sind rechtsprechungsgemäss die Zentralwerte der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik heranzuziehen (vgl. statt vieler Urteil des Bundesgerichts 8C_314/2019 vom 10. September 2019 E. 6.1 mit Hinweisen). Bei einem monatlichen Bruttolohn als Chauffeur von Fr. 5'469.00 (LSE 2018, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Privater Sektor, TA1_tirage_skill_level, Verkehr und Lagerei Ziff.