Im Rahmen des 2015 eingeleiteten Revisionsverfahrens ersuchte die Beschwerdegegnerin die D. um Angaben zur "theoretische[n] Lohnentwicklung 2010 - 2017" (vgl. VB 193), welche diese mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 mitteilte. Die D. gab hierbei jeweils eine jährliche Lohnsteigerung von Fr. 50.00 pro Monat an (vgl. VB 194).