2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Einspracheentscheid vom 28. Juli 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 227) zu Recht revisionsweise per 1. Juli 2021 aufgehoben hat.