Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 28. Juli 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Dem 1964 geborenen Beschwerdeführer wurde durch die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. September 2009 respektive Einspracheentscheid vom 28. März 2011 der Folgen eines Unfalls vom 29. Juni 2007 wegen eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrads von 24 % mit Wirkung ab 1. August 2009 und eine Integritätsentschädigung basierend auf einer Integritätseinbusse von 15 % zugesprochen.