Der Beschwerdegegner sanktionierte den Beschwerdeführer im Einspracheentscheid vom 4. Januar 2022 mit 38 Einstelltagen und ging somit von einem schweren Verschulden aus. Dabei stützte er sich auf das Einstellraster des seco (vgl. Rz. D79 der AVIG Praxis Arbeitslosenentschädi- -5-