Ferner habe der Beschwerdeführer gesagt, "er müsse heute da nochmals anrufen und Bescheid geben und er werde denen sagen, dass er noch andere Sachen [habe] die ihn mehr interessieren und er eventuell früher anfangen [könne]". Auf die Aussage des Personalberaters, der Beschwerdeführer solle sich "das doch mal offen halten", er könne immer noch absagen, falls er in der Zwischenzeit eine andere Stelle erhalte, habe der Beschwerdeführer erwidert, "es müsse für ihn ja auch stimmen und diese Firma sei nicht so wie als er bei E. war" (VB 86 f.).