3. 3.1. Ausweislich der Akten nahm der Beschwerdeführer am 21. September 2021 auf Vermittlung der B. an einem Bewerbungsgespräch bei der C. teil (VB 86). Gemäss Auskunft der B. hatte dem Beschwerdeführer bei dieser Unternehmung ab 1. November 2021 eine Festanstellung im 100%-Pen- sum in Aussicht gestanden (VB 82). Der zuständige Personalberater der B. teilte dem Beschwerdegegner mit E-Mail vom 23. September 2021 mit, der Beschwerdeführer habe nach dem Vorstellungsgespräch ihm – dem Personalberater – gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass "es" ihm nicht passe. Die "Firma [sei] schon nicht ganz das[,]