4.3. 4.3.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe sich am 10. Dezember 2020 eine HWS-Distorsion zugezogen. Die entsprechenden, unmittelbar nach dem Unfallereignis geklagten Beschwerden seien den ärztlichen Berichten zu entnehmen. Gemäss Dr. med. B. liegt kein Beschleunigungstrauma vor (Aktenbeurteilung vom 22. Juli 2021, VB 71 S. 13).