Der Bericht von Dr. med. H. vom 16. April 2021 (VB 31), worin eine aktivierte AC-Gelenksarthrose rechtsseitig festgehalten ist, ist nicht beweiskräftig, denn Dr. med. H. geht fälschlicherweise von einem Anprall auf der rechten Seite und damit offensichtlich von einem falschen Sachverhalt aus. Im Übrigen macht er keine Aussage dazu, ob die AC-Gelenksarthrose durch das Unfallereignis aktiviert wurde. Dafür, dass das Unfallereignis eine (richtungsgebende) Verschlimmerung oder Aktivierung der Wirbelsäu- len- oder rechtsseitigen Schulterbeschwerden hervorgerufen hat, gibt es sodann keine Hinweise in den Akten.