Anlässlich der orthopädischen Untersuchung (wobei erhebliche Inkonsistenzen festgestellt wurden, S. 8) konnten die angegebenen Beschwerden nur zu einem geringen Anteil objektiviert werden (S. 6). Kurz vor dem Unfallereignis vom 10. Dezember 2020, am 11. September 2020, klagte die Beschwerdeführerin (bei diagnostiziertem thorakospondylogenem Syndrom) über rechtsseitige Schulterschmerzen und es wurde bei den Diagnosen (u.a.) ein chronisches Panvertebralsyndrom festgehalten (Bericht des Kantonsspitals K. vom 11. September 2020, VB 56 S. 17). Gestützt auf das Arthro-MRT der rechten Schulter vom 31. März 2021 ergab sich folgende Beurteilung (VB 25):