3.3. 3.3.1. Ausweislich der Akten bestanden Vorzustände an der Wirbelsäule. Der interdisziplinären Begutachtung SMAB vom 28. Juni 2019 (dem Gericht am 25. August 2022 eingereicht, vgl. Aktenzusammenzug Ziff. 2.3.) ist als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit ein pseudoradikuläres Lumbalsyndrom beidseits mit deutlicher Osteochondrose in Höhe LWK 5/SWK 1 zu entnehmen (S. 7). Die Beschwerdeführerin habe ein massiv reduziertes Aktivitätenniveau geschildert, was nicht nachvollziehbar sei (S. 8). Anlässlich der orthopädischen Untersuchung (wobei erhebliche Inkonsistenzen festgestellt wurden, S. 8) konnten die angegebenen