4. Subeventualiter sei eine externe polydisziplinäre Begutachtung unter Einschluss der Disziplinen orthopädische Chirurgie, Neurologie sowie Psychiatrie zu initiieren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 15. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 20. Juli 2022 forderte das Gericht die Beschwerdegegnerin auf, medizinische Berichte, die Dr. med. B. vorgelegen hatten, sich -3-