1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 21. Juni 2022 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verpflichtet, dem Beschwerdeführer die ganze Rente einstweilen weiter auszurichten. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'450.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten