Daher würden Tätigkeiten in Teamarbeit und mit direktem Kundenkontakt entfallen. Auch von einer Tätigkeit mit sehr häufigem Führen eines Kraftfahrzeugs, wie z.B. Chauffeur, sei abzuraten, indes sei intermittierende kurze Fahrtätigkeit denkbar. Nicht möglich seien Tätigkeiten mit häufigem und raschem Wechsel zwischen Gehen und Stehen. Tätigkeiten, vorwiegend im Sitzen, mit der Möglichkeit, langsam ins Stehen bzw. ins kürzere Gehen zu wechseln, und Gehstrecken bis zu zwei Kilometern seien möglich. Arbeiten auf Gerüsten und Leitern sowie länger dauernde Arbeiten (über 30 Minuten ohne Pause) auf Treppen, unebenem Boden oder in Zwangsstellung der Lendenwirbelsäule seien nicht möglich.