Hingegen bestehe seit Januar 2019 eine 80%ige Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit. Anzuraten sei eine Tätigkeit von bis zu 6.5 Stunden täglich, wobei in dieser Zeit keine Leistungsminderung bestehe. Zum Zumutbarkeitsprofil gaben die Gutachter an, es sollten möglichst keine Tätigkeiten durchgeführt werden, bei denen ein einmaliger Fehler grosse Folgen haben könne. Aufgrund der emotionalen Symptome sollte eine wohlwollende Arbeitsatmosphäre herrschen, bei der möglichst wenig zwischenmenschliche Konflikte aufträten. Daher würden Tätigkeiten in Teamarbeit und mit direktem Kundenkontakt entfallen.