4.2. In der rentenaufhebenden Verfügung vom 21. Juni 2022 stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht auf das polydisziplinäre medexperts-Gutachten vom 9. Juli 2020, welches eine neurologische, internistische, psychiatrische und orthopädische Beurteilung umfasst. Darin wurden interdisziplinär nachfolgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 297.2 S. 2):