Pensums zumutbar. Auch seien Gehstrecken bis zu zwei Kilometern und das Heben und Tragen von Lasten bis maximal 20 Kilogramm – jedoch nicht repetitiv – zumutbar. Eine Gegenüberstellung der beiden Vergleichseinkommen ergebe einen rentenausschliessenden Invaliditätsgrad von 20 %. Da der Beschwerdeführer sich selber nicht mehr als im freien Arbeitsmarkt arbeitsfähig sehe, fehle es an der Eingliederungsfähigkeit. Nach dem Scheitern des dritten Versuchs einer beruflichen Eingliederung und dem durchgeführten Mahn- und Bedenkzeitverfahren seien daher keine Eingliederungsmassnahmen geschuldet (Vernehmlassungsbeilage [VB] 310).