2. Eventualiter ist die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 21. Juni 2022 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, vorgängig dem Erlass eines Rentenentscheides eine aktualisierte polydisziplinäre medizinische Begutachtung bezüglich des Gesundheitszustands und daraus ableitend bezüglich der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers anzuordnen. Dies allenfalls in Form eines Verlaufsgutachtens.