1.2. In der Folge gewährte die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für ein sechsmonatiges Arbeitstraining, welches sie in der Folge nach Durchführung des Mahn- und Bedenkzeitverfahrens mit Schreiben vom 26. November 2018 aufgrund zunehmender Absenzen per 26. November 2018 abbrach. Daraufhin aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und liess den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem RAD polydisziplinär begutachten (Gutachten der medexperts AG, St. Gallen [medexperts], vom 9. Juli 2020).