1. 1.1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer bezog seit 1994 eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Im November 2012 leitete die Beschwerdegegnerin eine revisionsweise Überprüfung des Rentenanspruchs ein. Hierzu liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär durch die Medizinische Abklärungsstelle Bern ZVMB GmbH begutachten (Gutachten MEDAS Bern vom 30. September 2014). In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin berufliche Eingliederungsmassnahmen (berufliche Abklärung und Arbeitstraining).