5.2.4. Die SMAB-Gutachterinnen hielten in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 12. Januar 2022 unter anderem fest, das Gutachten sei gemäss Auftrag der IV erstellt worden. Ein handchirurgisches Gutachten sei "nicht beauftragt" worden. Hinsichtlich des Berichts von Dr. med. B. vom 29. November 2021 führten sie aus, es handle sich dabei um eine handchirurgische Einschätzung. Die Ergebnisse der neurologischen Begutachtung hätten einen unauffälligen Neurostatus ergeben. Neurologisch könne nicht nachvollzogen werden, dass handchirurgischerseits eine völlige Nichteinsetzbarkeit der linken Hand postuliert werde.