Er führte unter anderem aus, dass die Beschwerdeführerin anlässlich dieser Sprechstunde eine fast vollständige Afunktionalität der betroffenen Finger, insbesondere des zweiten, dritten und vierten Fingers der linken Hand, gezeigt habe. Die Patientin zeige keinerlei Flexions-Tätigkeit im betroffenen Finger (Dig. III) der linken Hand, wodurch auch die angrenzenden Finger massivst eingeschränkt seien. Klinisch zeige die Beschwerdeführerin die Befunde eines CRPS mit gläserner Haut, Schwellung mit übermässigem Schwitzen und einem Tremor an der betroffenen Hand. Schmerzbedingt sei eine Flexion des betroffenen Fingers nicht möglich. Auch sei schmerzbedingt keine passive Prüfung möglich.