Der behandelnde Neurologe verwies in seiner Stellungnahme vom 8. November 2021 im Wesentlichen auf seinen "Arztbericht vom April 2020" und bekräftigte erneut das Vorliegen eines CRPS bei der Beschwerdeführerin (VB 147 S. 14 f.). In seiner Stellungnahme vom 29. November 2021 bezog sich der (die Beschwerdeführerin seit Jahren behandelnde) Handchirurg Dr. med. B. auf die am 3. November 2021 abgehaltene Sprechstunde. Er führte unter anderem aus, dass die Beschwerdeführerin anlässlich dieser Sprechstunde eine fast vollständige Afunktionalität der betroffenen Finger, insbesondere des zweiten, dritten und vierten Fingers der linken Hand, gezeigt habe.