2. 2.1. Am 22. August 2022 erhob die Beschwerdeführerin dagegen fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die angefochtene Verfügung vom 14.06.2022 sei aufzuheben. 2. Der Versicherten seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen zuzusprechen. 3. Ev. sei ein neutrales versicherungsexternes polydisziplinäres (Handchirurgie, Neurologie und Psychiatrie) Gutachten einzuholen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.