1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. Juni 2015 unter Hinweis auf einen am 19. November 2014 erlittenen Unfall bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht; unter anderem zog sie die Akten des Unfallversicherers bei. Zur Klärung der Leistungsansprüche wurde die Beschwerdeführerin schliesslich (auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes [RAD]) bei der SMAB AG St. Gallen (SMAB) bidisziplinär (psychiatrisch und neurologisch) untersucht.