keit auswirken soll, dass letztere gar in einer optimal angepassten Tätigkeit nur noch 40-50% beträgt, zumal Dr. med. B. in seiner Stellungnahme diesbezüglich als ICD-10 Code "F06.7?" angab, was gemäss ICD-10-Klas- sifikation lediglich einer leichten kognitiven Störung entspricht (DIL- LING/FREYBERGER, Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen, 9. Aufl. 2019, S. 51 f.). Nicht dargelegt wurde sodann, auf welchen organischen Befund diese Störung zurückzuführen ist. Im Übrigen -6-