Probleme bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit (ICD-10: Z61)". Dr. med. F. erachtete es "in Anbetracht des Verlaufes seit der IV-gestützten Lehre" als unwahrscheinlich, dass die Beschwerdeführerin im ersten Arbeitsmarkt eine Arbeitsfähigkeit erreichen könne. Es sei davon auszugehen, dass sie bei Konfrontation mit den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes aufgrund von Überforderung im Rahmen ihrer kognitiven und emotionsregulativen Fähigkeiten rasch dekompensieren würde (VB 103 S. 6 f.).