1.2. Am 25. Juni 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine psychische Erkrankung wiederum bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Diese tätigte daraufhin diverse Abklärungen und veranlasste eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend eine allfällige Einschränkung im Haushalt (Bericht vom 31. Mai 2021). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. Juni 2022 ab.