1. 1.1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Mai 2001 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufsberatung und Arbeitsvermittlung) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin gewährte ihr in der Folge diverse berufliche Eingliederungsmassnahmen. Nachdem die Beschwerdeführerin dabei die (erstmalige) Ausbildung zur Hauswirtschafterin erfolgreich absolviert hatte, schloss die Beschwerdegegnerin die beruflichen Massnahmen mit Mitteilung vom 16. September 2008 ab und wies darauf hin, die Beschwerdeführerin könne nun ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen.