der neuropsychologische Gutachter Dr. phil. C. nachvollziehbar zu den vom Beschwerdeführer geschilderten Halluzinationen und wies diesbezüglich auf eine nicht authentische Beschwerdeschilderung hin. Es hätten sich hierbei Merkmale gezeigt, die bei authentischen Beschwerden in der Regel nicht zu erwarten wären. Der Beschwerdeführer habe sich bei der Beschwerdeschilderung oft wörtlich wiederholt und habe bei Nachfragen Schilderungen in der Regel nicht präzisieren können. So habe die Frequenz von Symptomen nur vereinzelt angegeben werden können. Auch die Angaben zu Symptomen seien widersprüchlich gewesen. Einmal habe der Beschwerdeführer angegeben, ein schwarzer Mann wolle ihn umbringen,