4.2.3. Darauf hinzuweisen ist im Weiteren, dass (nebst der Durchführung psychologischer Tests) auch das Einholen fremdanamnestischer Auskünfte grundsätzlich der Fachkenntnis und dem Ermessensspielraum des Experten unterliegt (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_683/2019 vom 6. Januar 2020 E. 3.4.5; 9C_804/2018 vom 23. Januar 2019 E. 2.2). Den IME-Gut- achtern lag unter anderem ein Bericht der Beschwerdegegnerin über die Abklärung an Ort und Stelle (im Zusammenhang mit einem Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung einer Hilflosenentschädigung) vom 12. Juni 2020 (VB 106) vor (vgl. VB 144.6 S. 49), welcher umfassende An-