Inhalte aber problemlos. Neue und alte Inhalte inklusive grundlegender biographischer Ereignisse würden jedoch sehr oft mit "weiss nicht" beantwortet, und es zeige sich eine äusserst wechselnde Beschwerdepräsentation. Hinsichtlich der in der Beschwerde erwähnten Ausführungen von Dr. med. G., PDAG, in dessen Bericht vom 30. August 2021 (VB 152 S. 10; vgl. Beschwerde S. 13) führte med. pract. F. sodann insbesondere aus, es erschliesse sich nicht, weshalb sich Symptomvalidierungstests bei schweren neuropsychologischen Störungen nicht eignen sollten.