Eine entsprechende Störung scheine beim Beschwerdeführer jedoch nicht plausibel (VB 144.5 S. 6). In der Untersuchung hätten sich keine Hinweise auf Beschwerden, welche die beschriebenen Auffälligkeiten erklären könnten, gezeigt (VB 144.5 S. 8); bei der neuroradiologischen Zusatzuntersuchung (im Rahmen der PMEDA- Begutachtung) vom 30. Mai 2018 hätten sich sodann keine Hinweise auf das Vorliegen einer Alzheimererkrankung ergeben (VB 144.5 S. 7). Deutliche Hinweise auf ein verfälschendes Antwortverhalten hatte bereits der neuropsychologische Gutachter der PMEDA, Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im Rahmen der Symptomvalidierung festgestellt.