3. Eventualiter sei der Beschwerdeführer durch das Gericht medizinisch begutachten zu lassen. 4. Subeventualiter sei die Sache zur medizinischen Neubegutachtung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. September 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers beigeladen und ihr -3-