Gutachten vom 16. Juli 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 20. Juni 2022 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. August 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 20.6.2022 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen nach IVG, namentlich Eingliederungsmassnahmen sowie berufliche Massnahmen und eine Invalidenrente zu gewähren.