Mit Vorbescheid vom 2. August 2018 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin am 25. Juni 2020 Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), welcher eine Verlaufsbegutachtung für angezeigt hielt. Daraufhin veranlasste die Beschwerdegegnerin eine erneute polydisziplinäre Begutachtung des Beschwerdeführers, nun durch die Neuroinstitut St. Gallen GmbH (Interdisziplinäre Medizinische Expertisen [IME]; Gutachten vom 16. Juli 2021).