1. Der 1962 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 29. Juni 2016 unter Hinweis auf einen Hirnschlag bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/ Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die PMEDA AG polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 13. Juli 2018). Mit Vorbescheid vom 2. August 2018 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht.