5.2. 5.2.1. Nach der Rechtsprechung kann das Gericht Verordnungen des Bundesrates (oder – im Rahmen zulässiger Subdelegation – des Departementes) grundsätzlich auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüfen. Bei unselbstständigen (nicht direkt auf die Verfassung abgestützten) Verordnungen geht es in erster Linie darum, zu beurteilen, ob sie sich im Rahmen der Delegationsnorm halten.