2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. September 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Andrea Mengis, Advokatin, Olten, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers um Kostengutsprache für eine Modernisierung bzw. – alternativ – für eine Ersetzung des bestehenden Treppenlifts im Wohnhaus seiner Eltern in Z. mit Verfügung vom 20. Juni 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 462) zu Recht abgewiesen hat.