2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. August 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 20.06.2022 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei im Rahmen der Hilfsmittelversorgung Kostengutsprache für den beantragten Treppenlift zu erteilen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.