3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in den angefochtenen Verfügungen vom 6. Juli 2022 (Rente; Vernehmlassungsbeilage [VB] 92) und vom 26. September 2022 (berufliche Massnahmen; VB 99 zum Verfahren VBE.2022.391) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das ZIMB- Gutachten vom 6. April 2022 (VB 79.1-3), welches eine internistische, eine orthopädisch-chirurgische, eine neurologische und eine psychiatrische Beurteilung vereint. Darin wurden interdisziplinär die nachfolgenden Diagnosen gestellt (VB 79.1 S. 5):