"1. Es sei die Verfügung vom 26. September 2022 aufzuheben. 2. 2.1 Es seien dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen zu gewähren. 2.2 Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende als sein unentgeltlicher Vertreter einzusetzen. 4. Es sei das vorliegende Beschwerdeverfahren mit dem Verfahren VBE.2022.294 zu vereinigen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."