2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. August 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Stefan Galligani, Rechtsanwalt, Schöftland, ernannt. 2.3. Mit Eingabe vom 25. August 2022 ergänzte der Beschwerdeführer seine Beschwerde hinsichtlich des Valideneinkommens. 2.4. Mit Vernehmlassung vom 14. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 3. 3.1. Am 20. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer auch gegen die Verfügung vom 26. September 2022 betreffend berufliche Massnahmen fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: